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Datenschutz

bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

  • Datenschutzerklärung für die Nutzung des Internetauftritts der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

    Stand: 01.07.2022

    Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren, zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wenn Sie den Internetauftritt der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft nutzen, und an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können.

    I. Verantwortlichkeit und Ansprechpersonen

    1. Verantwortliche Stellen

    Die inhaltliche Verantwortung für den Internetauftritt der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft liegt bei der

    Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
    vertreten durch die Generalstaatsanwältin
    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

    Telefon: 0361 57 35 28 403
    Telefax: 0361 57 35 28 444

    E-Mail: gsta.poststelle@justiz.thueringen.de

    Der technische Betrieb des Internetauftritts obliegt dem

    Thüringer Landesrechenzentrum
    Ludwig-Erhard-Ring 8
    99099 Erfurt.

    Die dortigen Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartner ergeben sich aus dem Internetauftritt des Thüringer Landesrechenzentrums unter https://landesrechenzentrum.thueringen.de/ueber-uns/kontakt.

    2. Datenschutzbeauftragter der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

    Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft erreichen Sie wie folgt:

    Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
    Datenschutzbeauftragter
    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

    Telefon: 0361 57 35 28 403
    Telefax: 0361 57 35 28 444

    E-Mail:gsta.datenschutzbeauftragter@justiz.thueringen.de

    II. Welche personenbezogenen Daten werden bei der Nutzung des Internetauftritts der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft erhoben?

    1. Allgemeine Informationen

    Bei der Nutzung des Internetauftritts der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft werden ausschließlich Informationen zum Abruf bereitgestellt. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet dabei nicht statt.

    Bei einer Kontaktaufnahme unter den angegebenen e-Mail-Adressen wird Ihre e-Mail zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet, insbesondere zur Anlegung eines Vorgangs ausgedruckt und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen gespeichert. Dafür gelten – je nach dem Gegenstand Ihrer Nachricht – die gesondert unter der Rubrik „Datenschutz“ bereitgestellten Informationen. Bitte beachten Sie insofern auch unbedingt die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr unter der Rubrik „Kontakt“.

    2. Umgang mit IP-Adressen

    Um die von Ihnen aufgerufenen Internetseiten an Ihren Browser übermitteln und ordnungsgemäß darstellen zu können, verarbeitet das Thüringer Landesrechenzentrum die Ihrem Endgerät zugewiesene IP-Adresse sowie weitere Informationen wie Betriebssystem und Browsertyp. Ersteres ist erforderlich, da anderenfalls die aufgerufenen Inhalte nicht an Ihren Browser übermittelt werden können. Die Verarbeitung der weiteren Informationen ist erforderlich, damit die Darstellung der Internetseiten an Ihr Endgerät und ggf. Ihren Browsertyp angepasst werden kann.

    Diese Daten werden ausschließlich für die Dauer und zum Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage temporär im Speicher des Internetservers des Thüringer Landesrechenzentrums gespeichert und nach Übermittlung der abgerufenen Internetseite – d.h. maximal nach einigen Sekunden – wieder gelöscht.

    Eine Protokollierung von Seitenabrufen erfolgt durch das Thüringer Landesrechenzentrum lediglich in anonymisierter Form unter Speicherung von um die letzten drei Stellen gekürzten IP-Adressen.

    Eine Identifikation Ihres Endgerätes oder gar Ihrer Person während der oder im Nachgang zur Nutzung des Internetauftritts der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ist damit nicht möglich.

    3. Verwendung von Cookies

    Bei der Bereitstellung des Internetauftritts der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft können mit Ihrer Einwilligung sogenannte technische Cookies zum Einsatz kommen. Diese dienen ausschließlich der Optimierung der technischen Bereitstellung, etwa indem Anfragen gleichmäßig auf verschiedene Webserver verteilt werden (Lastverteilung), und lassen keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Nutzers zu.Derartige Cookies werden lediglich während des Besuchs des Internetauftritts gespeichert und danach automatisch durch Ihren Browser gelöscht.

  • Informationen der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft nach § 500 Strafprozessordnung (StPO) i.V.m. § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) betreffend die Bereiche Strafverfolgung und Strafvollstreckung

    Die Thüringer Generalstaatsanwaltschafterhebt und verarbeitet im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags personenbezogene Daten der betroffenen Person(en) zur Durchführung von Verfahren im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680, also für Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie zur Vollstreckung von Strafen, von Maßnahmen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 8 Strafgesetzbuch (StGB), von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie von Geldbußen. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zur Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit einer Person in Verbindung stehen.

    Bei der Erhebung, Speicherung oder Übermittlung von Daten sowie bei sonstigen Verarbeitungen werden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden und die Sicherheit der Daten gewährleistet ist.

    Mit den folgenden Hinweisen informiert die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft darüber,

    • zu welchen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden,
    • welche Rechte Betroffene nach dem Datenschutzrecht haben und
    • an wen sich Betroffene zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können.

    Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können im Internet unter https://eur-lex.europa.eu/index.html (Recht der Europäischen Union) sowie https://www.gesetze-im-internet.de/ (Bundesrecht) abgerufen werden.

    1. Zu welchen Zwecken und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen verarbeitet die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft personenbezogene Daten? Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?

    Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn und soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlich normierten Aufgaben der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft einschließlich der Vorgangsverwaltung erforderlich ist oder wenn die betroffene Person ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt hat.

    Dabei ist die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft insbesondere für die Bearbeitung von Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren (§§ 120 ff. GVG) sowie von berufsgerichtlichen Verfahren (§§ 120 BRAO, 113 StBerG), für die Festsetzung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 10 StrEG) sowie für Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaften nach §§ 172 Abs. 1 StPO, 24 Abs. 2 EGGVG zuständig sowie an Rechtsmittel- (§§ 296 ff., 172 Abs. 2 StPO, § 23 EGGVG) und Haftprüfungsverfahren (§ 122 StPO) vor dem Thüringer Oberlandesgericht beteiligt. Ihr obliegt darüber hinaus die Fach- und Dienstaufsicht über die Thüringer Staatsanwaltschaften.

    Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelnen finden sich insbesondere in

    • dem Strafgesetzbuch (StGB),
    • der Strafprozessordnung (StPO),
    • dem Jugendgerichtsgesetz (JGG),
    • dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG),
    • dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG),
    • dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG),
    • dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG),
    • dem Straßenverkehrsgesetz (StVG),
    • dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch (ThürJVollzGB),
    • dem Thüringer Maßregelvollzugsgesetz (ThürMRVG).

    Ergänzend kommt nach Maßgabe von § 500 StPO Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.

    Die personenbezogenen Daten werden im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, gesonderten Programmen zur Bearbeitung der Verfahren sowie in den Verfahrensakten verarbeitet. Die Verarbeitung kann sich dabei – soweit im Einzelfall erforderlich – auch auf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von § 48 BDSG erstrecken.

    Personenbezogene Daten können – auch nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens – zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet werden, etwa für andere Strafverfahren, Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, für Gnadensachen und um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hinsichtlich der Verfahrensakten nachzukommen oder gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber anderen Behörden zu erfüllen.

    2. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

    Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht – vorbehaltlich besonderer Vorschriften oder Einschränkungen durch gesetzliche Regelungen – eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft geltend machen können:

    a. Recht auf Auskunft, §§ 500, 491 StPO i.V.m. § 57 BDSG, § 21 EGGVG

    Gemäß § 57 Absatz 1 Satz 1 BDSG in Verbindung mit §§ 500, 491 StPO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht besteht in Ermittlungsverfahren nur eingeschränkt, da die Ermittlungstätigkeit der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft nicht gefährdet werden darf (§ 57 Absatz 4 in Verbindung mit § 56 Absatz 2 BDSG).

    Gemäß § 21 Absatz 1 EGGVG erhalten Sie unter den dort normierten Voraussetzungen zudem auf Antrag Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche Ihrer personenbezogenen Daten von Amts wegen an andere Stellen übermittelt wurden.

    b. Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, § 500 StPO i.V.m. § 58 BDSG

    Sie haben nach § 58 Absatz 1 Satz 1 BDSG das Recht, die unverzügliche Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Insbesondere im Fall von Aussagen, die gegenüber einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht getätigt werden, betrifft die Frage der Richtigkeit der personenbezogenen Daten nicht den Inhalt der Aussage oder deren Beurteilung durch die Staatsanwaltschaften oder die Gerichte.

    Sie können nach § 58 Absatz 1 Satz 5 BDSG weiterhin die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.

    Schließlich kann Ihnen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten nach § 58 Absatz 2 BDSG zustehen. Eine Löschung von Daten aus Akten kommt dabei allerdings nicht in Betracht, da hierdurch der Grundsatz der Aktenwahrheit bzw. –vollständigkeit beeinträchtigt werden würde. Die Löschung von Daten aus dem Vorgangsverwaltungssystem kommt erst in Betracht, wenn eine weitere Speicherung weder für laufende oder künftige Strafverfahren, noch zur Vorgangsverwaltung erforderlich ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen für die Aufbewahrung von Verfahrensakten bzw. die Speicherung von Informationen im Vorgangsverwaltungssystem erfolgt die Aussonderung und – soweit keine Übernahme durch das Staatsarchiv erfolgt – Vernichtung der Akten bzw. die Löschung von Informationen, ohne dass hierfür ein Antrag erforderlich wäre.

    Können Ihre personenbezogenen Daten aus den in § 58 Absatz 3 Satz 1 BDSG genannten Gründen nicht gelöscht werden, kann gemäß § 58 Absatz 3 Satz 2 BDSG ein Recht darauf bestehen, dass Ihre Daten nur noch eingeschränkt verarbeitet werden.

    c. Hinweise für die Geltendmachung der vorgenannten Rechte

    Sollten Sie Rechte geltend machen, prüft die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Entsprechende Anträge sind zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor missbräuchlichen Abfragen schriftlich zu stellen und werden aus Datenschutzgründen ausschließlich schriftlich beantwortet.

    3. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

    a. Verantwortliche Stelle

    Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
    vertreten durch die Generalstaatsanwältin
    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

    Telefon: 0361 / 57 35 28-403
    Fax: 0361 / 57 35 28-444

    b. Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

    Datenschutzbeauftragter der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
    Oberstaatsanwalt Martin Gottschalk
    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

    Telefon: 0361 / 57 35 28-403
    Fax: 0361 / 57 35 28-444

    Bitte beachten Sie, dass die für den Datenschutz zuständige Person Ihnen keine inhaltlichen Auskünfte zu bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft bearbeiteten Verfahren geben kann und keine Rechtsberatung erteilen darf. Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig.

    4. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, § 500 Absatz 2 Ziffer 2 StPO i.V.m. § 60 Absatz 1 BDSG

    Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Anliegen bezüglich Ihrer durch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft wenden.

    Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

    Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Häßlerstraße 8
    99096 Erfurt
    Telefon:          0361 / 573 112 900

    E-Mail:            poststelle@datenschutz.thueringen.de

    zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Thüringer Staatsanwaltschaften. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Staatsanwaltschaften führt und nicht allgemein die Überprüfung der Rechtmäßigkeit staatsanwaltschaftlichen Handelns zur Aufgabe hat.

  • Informationen der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich der Justizverwaltung (außerhalb der Bereiche Strafverfolgung und Strafvollstreckung)

    Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft erhebt und verarbeitet im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags personenbezogene Daten nicht nur zur Durchführung von Verfahren im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680, also insbesondere für Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch für Aufgaben der Justizverwaltung und damit im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zur Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit einer Person in Verbindung stehen.

    Im Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums über die Vertretung des Landes Thüringen im Geschäftsbereich des Justizministeriums (Vertretungsordnung Justiz)erhebt und verarbeitet die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft Ihre personenbezogenen Daten in ihrer Eigenschaft als Vertreter des Freistaates Thüringen.

    Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und bei sonstigen Verarbeitungen werden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden und die Sicherheit der Daten gewährleistet ist.

    Mit den folgenden Hinweisen informiert die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft darüber,

    • zu welchen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden,
    • aus welchen Quellen die verarbeiteten personenbezogenen Daten stammen und wem gegenüber diese offengelegt werden,
    • wie lange diese Daten gespeichert werden, ob Betroffene verpflichtet sind, Ihre Daten bereitzustellen und ob eine automatisierte Entscheidungsfindung stattfindet,
    • welche Rechte Betroffene nach dem Datenschutzrecht haben und
    • an wen sich Betroffene zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können.

    Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können im Internet unter https://eur-lex.europa.eu/index.html (Recht der Europäischen Union), https://www.gesetze-im-internet.de/ (Bundesrecht) sowie https://landesrecht.thueringen.de/bsth/search (Landesrecht) abgerufen werden.

    1. Zu welchen Zwecken und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen verarbeitet die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft personenbezogene Daten? Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?

    Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn und soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlich normierten Aufgaben der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft einschließlich der Vorgangsverwaltung erforderlich ist oder wenn die betroffene Person ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt hat.

    Wie bereits dargestellt, kommt aufgrund der grundsätzlichen Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/680 die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft nur zum Tragen, soweit der Bereich der Justizverwaltung betroffen ist. Die Justizverwaltung umfasst im Rahmen der Zuständigkeit der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft insbesondere die Aufgabenbereiche Behördenorganisation, Haushalt, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Thüringen, Ausstattung und Räumlichkeiten, Hausrecht, Gebäudesicherheit, Personalwesen, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, Gesetzgebungsangelegenheiten und Aus- und Fortbildungswesen.

    Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a), b), c), e) und f) der DS-GVO und die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.

    Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) DS-GVO (i.V.m. Artikel 7 DS-GVO) sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f) DS-GVO und der jeweiligen Rechtsgrundlagen verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen der der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Verwaltungsaufgaben und sonstigen Aufgaben erforderlich ist.

    Im Übrigen gilt ergänzend das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG).

    Personenbezogene Daten können – auch nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens – zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hinsichtlich der Verwaltungsakten nachzukommen. Es gelten insoweit die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Thüringer Datenschutzgesetzes. Zu anderen als den genannten Zwecken werden personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt wurde.

    Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber für ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis (Stellenbewerber):

    Personenbezogene Daten von Stellenbewerbern für ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis werden verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens bzw. zur Eingehung und Durchführung des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses erforderlich oder in einer Rechtsvorschrift, einem Tarifvertrag oder einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung (Kollektivvereinbarung) vorgesehen ist.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Stellenbewerbern beruht insbesondere auf §§ 79 bis 85 Thüringer Beamtengesetz (in Verbindung mit §§ 2 Abs. 2, 4 Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz sowie § 27 ThürDSG).

    2. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

    Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person, sondern auch bei anderen Stellen und Personen erheben, zum Beispiel durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus den maßgeblichen Vorschriften zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben.

    3. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

    Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft legt Ihre personenbezogenen Daten Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt. Innerhalb der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Bearbeitung des jeweiligen Verwaltungsvorgangs betraut sind.

    Darüber hinaus erfolgt im Fall der Anrufung eines Gerichts durch einen der am Verfahren Beteiligten oder der Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft (beispielsweise im Anwendungsbereich der Vertretungsordnung Justiz) eine Offenlegung Ihrer Daten gegenüber dem Gericht und den am Gerichtsverfahren Beteiligten.

    Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber für ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis (Stellenbewerber):

    In Stellenbesetzungsverfahren werden Ihre Daten an die notwendig zu beteiligenden Stellen, insbesondere an den künftigen Dienstvorgesetzten, sowie ggf. die zuständige Personalvertretung, den Gleichstellungsbeauftragten und die Schwerbehindertenvertretung, mitgeteilt.

    4. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?

    Erhobene personenbezogene Daten werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für diese Akten bestimmen sich nach den landesrechtlichen Aufbewahrungsbestimmungen, insbesondere nach den Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden.

    Akten und Daten werden jeweils nach Ablauf der für die geltenden Aufbewahrungsfrist von Amts wegen ausgesondert und – soweit keine Übernahme durch das Staatsarchiv erfolgt – unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet bzw. gelöscht.

    Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber für ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis (Stellenbewerber):

    Die Daten einer Bewerbung werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, d.h. sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt, es sei denn, dass Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben oder dies wegen eines bereits anhängigen oder wahrscheinlich zu erwartenden Rechtsstreits erforderlich ist.

    5. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

    Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des aktuellen Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft nach anderen Gesetzen verpflichtet und befugt ist.

    Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

    6. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall / kein Profiling

    Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft werden keine Instrumente zur vollautomatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt. Ebenfalls erfolgt keine Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Profilbildung.

    7. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

    Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft geltend machen können:

    a. Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO

    Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Art. 15 Absatz 4 DS-GVO).

    b. Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO

    Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

    Schließlich kann Ihnen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zustehen, insbesondere dann, wenn eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Eine Löschung von Daten aus Akten kommt dabei allerdings nicht in Betracht, da hierdurch der Grundsatz der Aktenwahrheit bzw. –vollständigkeit beeinträchtigt werden würde. Die Löschung von Daten aus dem Vorgangsverwaltungssystem kommt erst in Betracht, wenn eine weitere Speicherung zur Vorgangsverwaltung nicht mehr erforderlich ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen für die Aufbewahrung von Verfahrensakten bzw. die Speicherung von Informationen im Vorgangsverwaltungssystem erfolgt die Aussonderung und – soweit keine Übernahme durch das Staatsarchiv erfolgt – Vernichtung der Akten bzw. die Löschung von Informationen, ohne dass hierfür ein Antrag erforderlich wäre.

    Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO kann ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bestehen.

    c. Recht auf Widerruf der Einwilligung, Artikel 7 DS-GVO

    Wenn Sie eine Einwilligung erteilt haben, haben Sie nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Alle Datenverarbeitungen, die bis zu Ihrem Widerruf vorgenommen wurden, bleiben in diesem Fall rechtmäßig. Über die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung und die konkreten Schritte zur Ausübung des Widerrufsrechts werden Sie an der Stelle informiert, an der Ihre Einwilligung einholt wird. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Verarbeitungspflichten bzw. -befugnisse durch den Widerruf einer Einwilligung nicht berührt werden.

    d. Recht auf Widerspruch, Art. 21 DS-GVO

    Sie haben gemäß Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft darf in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt, insbesondere eine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Verarbeitung.

    e. Einschränkungen und Modalitäten der Geltendmachung von Rechten

    Die genannten Rechte stehen unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnung, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können. Solche Vorschriften finden sich beispielsweise in der Zivilprozessordnung. Weitere Einschränkungen können sich aus dem Thüringer Datenschutzgesetz ergeben.
    Sollten Sie Rechte geltend machen, prüft die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Entsprechende Anträge sind zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor missbräuchlichen Abfragen schriftlich zu stellen und werden aus Datenschutzgründen ausschließlich schriftlich beantwortet.

    8. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

    a. Verantwortliche Stelle

    Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
    vertreten durch die Generalstaatsanwältin
    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

    Telefon: 0361 / 57 35 28-403
    Fax: 0361 / 57 35 28-444

    b. Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

    Datenschutzbeauftragter der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
    Oberstaatsanwalt Martin Gottschalk
    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

    Telefon: 0361 / 57 35 28-403
    Fax: 0361 / 57 35 28-444

    Bitte beachten Sie, dass die für den Datenschutz zuständige Person Ihnen keine inhaltlichen Auskünfte zu bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft bearbeiteten Verfahren geben kann und keine Rechtsberatung erteilen darf. Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig.

    9. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Art 51 DS-GVO i.V.m. § 8 ThürDSG

    Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Anliegen bezüglich Ihrer durch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft wenden.

    Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

    Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Häßlerstraße 8
    99096 Erfurt

    Telefon: 0361 / 573 112 900

    E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de

    zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Thüringer Staatsanwaltschaften. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Staatsanwaltschaften führt und nicht allgemein die Überprüfung der Rechtmäßigkeit staatsanwaltschaftlichen Handelns zur Aufgabe hat.

 

 

Bild: Richterin in Robe mit einer Akte und Gesetzestexten