Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.staatsanwaltschaften.thueringen.de veröffentliche Webseite des Thüringer Generalstaatsanwaltschaft. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Webseite zukünftig barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Im Folgenden möchten wir den Umsetzungsstand der Barrierefreiheit des Webauftrittes dokumentieren.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die vorgenommene Selbstbewertung in Form des BITV/WCAG-Tests. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die Webseite www.staatsanwaltschaften.thueringen.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell teilweise vereinbar. 

Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente sind zum Teil noch nicht barrierefrei zugänglich. Bei den nicht barrierefrei zugänglichen Dokumenten handelt es sich teilweise um PDF-Dokumente, die sehr kurzfristig erstellt oder nur kurzfristig eingestellt werden und welche aus Zeit- und Kostengründen nicht barrierefrei gestaltet werden können. Im Übrigen wird an der Erstellung barrierefreier Versionen gearbeitet.
  • Bilder sind mit einem Alternativtext versehen. Eine inhaltliche Überprüfung der Texte ist noch nicht abgeschlossen.

Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten kontinuierlich an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen um. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Abkürzungen möchten wir weitestgehend vermeiden oder nur dann nutzen, wenn wir erstmalig im Text die ungekürzte Schreibweise mit dem Zusatz der Abkürzung verwenden. Wir sind bestrebt, Inhalte in Leichter Sprache und verbesserter Orientierung anzubieten.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder haben Sie Vorschläge für Verbesserungen, können Sie sich an die Pressestelle des Thüringer Oberlandesgerichts wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
Rathenaustraße 13
07745 Jena

Telefon: +49 361 57 35 28-403
E-Mail: gsta.poststelle@justiz.thueringen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden. Diese ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie beim Thüringer Landbeauftragten für Menschen mit Behindungen.

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: +49 361 573 11-8000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de