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Staatsanwaltschaft Gera

Bild der Staatsanwaltschaft Gera
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht


In Bezug auf den Besucherverkehr bei der Staatsanwaltschaft Gera wird auf die getroffenen Regelungen auf der  Internetseite des Landgerichts Gera  verwiesen.


Die Staatsanwaltschaft Gera ist zuständig für:

  • die Amtsgerichtsbezirke Altenburg, Gera, Greiz, Jena, Pößneck, Rudolstadt und Stadtroda und
  • landesweite Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität.


Behördenleitung:

Leitender Oberstaatsanwalt:
Steffen Flieger

Ständiger Vertreter:
Oberstaatsanwalt stV Thomas Riebel

Pressesprecher:
Oberstaatsanwalt stV Thomas Riebel

Stellv. Pressesprecher:
Oberstaatsanwalt Jürgen Boße

Datenschutzbeauftragter:
Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann

Antisemitismusbeauftragte im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz:
Ministerialrätin Dr. Nora Düwell
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Elektronischer Rechtsverkehr

Die elektronische Kommunikation mit den Thüringer Staatsanwaltschaften erfolgt nur auf den gesetzlich zugelassenen Kommunikationswegen. Eine Kommunikation per E-Mail ist dabei aus Gründen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit grundsätzlich nicht vorgesehen. Privatpersonen können nach Einrichtung eines sog. „Mein Justizpostfach“ elektronisch mit den Staatsanwaltschaften kommunizieren.

Nichterreichbarkeit per De-Mail

Zum 30.11.2024 wird nunmehr auch der Anbieter 1 & 1 (mit den Marken web.de und gmx.de) seinen De-Mail-Dienst einstellen. Aus diesem Grund werden die Thüringer Staatsanwaltschaften ab dem 01.12.2024 nicht mehr per De-Mail erreichbar sein. Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt auf Grund der damit weitgehenden Einstellung aller De-Mail-Angebote, De-Mail als sicheren Übermittlungsweg in § 32a Abs. 4 StPO zu streichen. Als Alternative steht der Dienst „Mein Justizpostfach“ zur Verfügung.

Versand elektronischer Dokumente:

  • Dokumente können auch in elektronischer Form auf einem der in § 32a Abs. 4 StPO genannten sicheren Übermittlungswege bei den Staatsanwaltschaften eingereicht werden.

    Hierfür sind die Staatsanwaltschaften seit dem 01.01.2018 an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP, https://egvp.justiz.de/) angeschlossen.

    Einreichungen durch Privatpersonen und Organisationen sind seit 01.01.2022 unter Nutzung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php) möglich.

    Einreichungen durch Behörden sind aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/index.php) möglich.

    Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl der Staatsanwaltschaft im EGVP-Adressbuch erfolgt. Elektronische Einreichungen per e-Mail sind insbesondere aus Gründen der IT- und Datensicherheit nicht vorgesehen.

  • Der rechtswirksame Versand elektronischer Dokumente durch die Staatsanwaltschaften ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Beantwortung von Anfragen jeder Art erfolgt daher durch die Staatsanwaltschaften grundsätzlich nur in schriftlicher Form.

    Ein Versand von e-Mail-Nachrichten durch die Staatsanwaltschaften ist aus Gründen des Datenschutzes ebenfalls grundsätzlich nicht vorgesehen. Per De-Mail übersandte Nachrichten können aus technischen Gründen nicht in elektronischer Form – auch nicht per De-Mail – beantwortet werden.

    Bitte geben Sie daher stets Ihre Anschrift an.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie im Internet unter https://www.justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr sowie unter https://egvp.justiz.de/.

 

Kontakt:

Hausanschrift:
Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera

Postanschrift:
Postfach 1752, 07507 Gera

Zentrale Telefonvermittlung:
+49 (0) 361 57 35 44 000

Telefax:
+49 (0) 361 57 35 46 400

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.): DE369641953

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Datenschutz:

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung sowie unsere Hinweise zum Datenschutz.

  • Die Bank- und Zahlungsdaten werden in dem gemeinsamen Haushaltsmanagementsystem der Thüringer Landesbehörden (HAMASYS) verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt der Thüringer Landesfinanzdirektion unter dem Punkt „Datenschutz-Information für Zahlungspartner".

Thüringer Transparenzgesetz

Informationen in leichter Sprache

Informationen in Leichter Sprache zur Justiz in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz.

Hier finden Sie Erklärungen zum Strafverfahren.