Informationen für Geschädigte von Straftaten
Hier finden Sie Hinweise für Geschädigte von Straftaten, die mögliche vermögensrechtliche Ansprüche gegen Beschuldigte geltend machen wollen.
Diese Hinweise betreffen keine zivilrechtlichen Ansprüche, sondern lediglich Ansprüche, die im Rahmen eines Strafverfahrens festgestellt werden.
Geschädigtenmitteilungen im Ermittlungsverfahren
Geschädigtenmitteilungen nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss
Hinweis
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, da die Staatsanwaltschaften keine Rechtsberatungen erteilen dürfen.