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Informationen für Geschädigte von Straftaten

Hier finden Sie Hinweise für Geschädigte von Straftaten, die mögliche vermögensrechtliche Ansprüche gegen Beschuldigte geltend machen wollen.
Diese Hinweise betreffen keine zivilrechtlichen Ansprüche, sondern lediglich Ansprüche, die im Rahmen eines Strafverfahrens festgestellt werden.

Geschädigtenmitteilungen nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

Hinweis:

Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, da die Staatsanwaltschaften keine Rechtsberatungen erteilen dürfen.

Informationen in leichter Sprache

Informationen in Leichter Sprachefür Opfer von Straftaten finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.