Umsetzung des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG)
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) haben die Behörden insbesondere Organisations-, Geschäftsverteilungs-, Haushalts-, Stellen- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten allgemein zugänglich zu machen.
Der jeweils aktuelle Einzelplan des Thüringer Landeshaushalts betreffend des Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbrauchschutz, der auch die Angaben zu den Stellen der Thüringer Staatsanwaltschaften und zu deren Haushaltsmitteln beinhaltet, kann in der jeweils aktuellen Fassung durch nebenstehenden Link aufgerufen werden.
Ein Organisationsplan der Staatsanwaltschaft Mühlhausen existiert nicht.
Geschäftsverteilung bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen
(Stand: 03.03.2025)
Leitender Oberstaatsanwalt: Ulf Dieter WaltherStändiger Vertreter des Behördenleiters: Oberstaatsanwalt stV Ingo Hetzer
Hausanschrift:
Justizbehörden Mühlhausen, Staatsanwaltschaft Mühlhausen
Eisenacher Straße 41, 99974 MühlhausenPostanschrift:
Postfach 1341, 99963 Mühlhausen
Telefon:
03601 458-0
Fax:
03601-458800
Beauftragtenwesen und Sonderfunktionen:
Datenschutzbeauftragter
Pressesprecher
Ansprechpartner für LSBTIQ*-PersonenStaats- und Amtsanwaltsdienst:
Abteilung I:
- Strafsachen mit politischem Hintergrund/Staatsschutz/Hasskriminalität
- Straftaten nach dem BetrVG, VersG
- Straftaten gegen Abgeordnete
- Pressestrafsachen
- Strafsachen, die gemäß § 74 Abs. 2 GVG zur Zuständigkeit der Schwurgerichtskammern gehören sowie in diesem Zusammenhang stehende Todesermittlungssachen (UJs)
- Rauschgiftsachen sowie im Zusammenhang hiermit begangene Steuer- und Zollvergehen, Arzneimittelsachen
- Zivilsachen
- Brand-, Sprengstoffverfahren, Baugefährdung (§ 319 StGB)
- Arbeitsschutzsachen (Betriebs- und Arbeitsunfälle)
- Verfahren wegen ärztlicher Kunstfehler oder Straftaten bei sonstiger Heilbehandlung
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 177, 178, 184i, 184j StGB) Erwachsene
- Waffensachen sowie im Zusammenhang hiermit begangener Straftaten; Verfahren nach KWKG
- Münz- und Falschgeldverfahren
- Verfahren nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie gem. § 115 OWiG
- Verfahren wegen Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz
- Gewalt in Familie und Lebensgemeinschaft, Stalking (§ 238 StGB), Verstöße gegen das GewaltSchG
- Todesermittlungsverfahren, soweit nicht Sonderdezernaten zugewiesen
- Rechtshilfe in Strafsachen mit dem Ausland für die Abteilungen I, II und III
- Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Reichsbürger
- Hasskriminalität
Abteilung II:
- Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich Verkehrsstrafsachen- und Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Unfallsachen im Eisenbahn und Luftverkehr
- Verkehrsstrafsachen gegen Erwachsene,
- Jugendschutzsachen
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 177-179 StGB) gegen jugendliche oder heranwachsende Täter
- Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Ausbildungsförderung nach dem BAföG
- Verfahren gegen Polizeibeamte wegen Straftaten, die im Amt begangen worden sind (einschließlich Gegenanzeigen), ausgenommen Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte
- Strafsachen gegen behördeninterne Bedienstete wegen in Ausübung des Amtes begangener Straftaten
- Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitssachengegen Erwachsene, auch wenn im Zusammenhang eine Beleidigung begangen wurde
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), auch wenn sie in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, soweit nicht die Folgen des § 226 StGB eingetreten sind, und/oder in Tateinheit mit Nötigung stehen
Sonderzuständigkeit für Verfahren nach § 315c StGB, auch in Tateinheit mit § 229 StGB, soweit die Folgen des § 226 Abs. 1 StGB eingetreten sind und der Eintritt der Folge gesichert feststeht
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Vollrausch (§ 323a StGB), sofern der Amtsanwalt für die Verfolgung der im Rausch begangenen Tat zuständig wäre,
Folgende Vergehen, soweit der Wert der unrechtmäßig erlangten Sachen/Werte oder der Schaden 500,00 € nicht übersteigt:
Ladendiebstahl (§ 242 StGB), auch wenn dieser in Tateinheit mit anderen Delikten (z. B. Hausfriedensbruch und ausländerrechtlichen Bestimmungen) steht
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Vergehen nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes - Fälle nachträglicher Gesamtstrafenbildung, Gnaden- und Strafvollstreckungssachen, soweit Dezernate der Amtsanwaltschaft betroffen sind
- Verfahren im Zusammenhang mit Hundebissen (Jug./Hw)
- Rechtshilfe in Strafsachen für die Abteilung
Abteilung III.1 und III.2
- Allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene - soweit nicht der Abt. II, den Amtsanwälten oder Sonderdezernaten zugewiesen -
- Verfahren im Zusammenhang mit Hundebissen (Erw.)
- Rechtshilfe in Strafsachen für die Abteilung
Abteilung IV:
- Internetverfahren gemäß Rundverfügung vom 28.12.2010 (470 E – 14/09), insb. §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB - aus dem gesamten Freistaat Thüringen -
- Internetstraftaten, sofern,
a) die Identifizierung des Täters ausschließlich über spezifische Internetermittlungen (insbesondere Maßnahmen nach § 100a ff. StPO) möglich ist
b) zur Beweisführung spezifische Internetkenntnisse erforderlich sind
c) unabhängig von a) und b) die Tatbegehung auf organisierte Strukturen schließen lässt (z.Bsp. Fakeshops, Verdacht auf Geldwäsche) - Verfahren wegen
a) Verbreitung pornographischer Schriften (§§184 ff. StGB)
b) Gewaltdarstellung (§131 StGB) - Rechtshilfe in Strafsachen für die Abteilung
IT-Referenten:
- Auswertung und Recherche im Datennetz mit Dokumentation
- Sicherung digitaler Beweise nebst gerichtssicherer Dokumentation
- Erläuterung komplexer Sachverhalte der elektronischen Datenverarbeitung, Dokumentation von Kriminalitätsphänomenen und technischer Prozesse im Internet
- Sicherstellung und Analyse elektronischer Daten von Datenträgern aus PC-Systemen, Netzwerken und mobilen Endgeräten
- Erstellung von Gutachten und ihre Vertretung vor Gericht
Abteilung V:
- Wirtschaftsstrafsachen nach der Verwaltungsvorschrift des TMJE vom 07.06.1994 - JMBl. 1994, S. 87 i.V.m. der Rundverfügung der ThGStA vom 28.06.94 (700-11) nach Zuweisung durch AL
- Wirtschaftsstrafsachen i.S. § 74c GVG (auch gegen Jugendliche und Heranwachsende) und der insoweit sich ergebenden Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, einschließlich Ordnungswidrigkeiten, soweit nicht gleichzeitig ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz oder Asylgesetz vorliegt
- Verfahren wegen ärztlicher Kunstfehler oder Straftaten bei sonstiger Heilbehandlung
- Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare, Rechtsanwälte oder sonstige Amtsträger ( § 11 I Nr. 2 StGB) wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Berufsausübung, soweit die Verfahren nicht anderen Sonderdezernaten zugewiesen sind gemäß Turnus
- Umweltschutzverfahren gemäß Nr. 268 RiStBV, IfSchG
- Rechtshilfe in Strafsachen für die Abteilung
Wirtschaftsprüfgruppe
- Überprüfung und Auswertung von Buchhaltungs-, Bilanz- und sonstigen Geschäftsunterlagen auf Grund von Prüfungsaufträgen durch die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen in den dort anhängigen Wirtschaftsstrafsachen
- Sonstige Tätigkeiten auf Ersuchen anderer Staatsanwaltschaften oder Gerichten
- Zusammenfassungen der Prüfergebnisse in Form von Prüfungsberichten und Gutachten
- Teilnahme an Hauptverhandlungen in Wirtschaftsstrafsachen als Sachverständige oder sachverständige Zeugen
Umsatzsteuerverantwortliche (auch für den Bereich der GenStA)
Verwaltung:
- Geschäftsleiter
- Sachbearbeiter in Verwaltungssachen
- Mitarbeiter in Verwaltungssachen
Rechtspfleger-Dienst und Geldstrafenvollstreckung
- Aufgabe der Strafvollstreckung
- Anzeigenaufnahme
- Vermögensabschöpfung im Rahmen der Ermittlungen
- Wahrnehmung der Aufgaben als Zentralstelle des Freistaates Thüringen zu Verwertung virtueller Währung
- Berechtigte zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit nach Nr. 1.2 sowie Anlage 1 Nr. 6 bis 13 des VV ZBR für den jeweiligen Bereich
Beamte mittlerer Dienst (Geldstrafenvollstreckung innerhalb der Serviceeinheiten)
Archivverwaltung
Asservatenverwaltung
Auszeichnung der Neueingänge, Registratur
Kosten/Normierung/Strafverfolgungsstatistik
- Kostenberechnung in Strafsachen
- Normierung und Strafverfolgungsstatistik (einschließlich Jugendvollstreckung)
- Anweisung von Zeugen- und Dolmetschergebühren
- Sachverständigenkosten
- Berechtigte zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit nach Nr. 1.2 sowie Anlage 1 Nr. 6 bis 13 des VV ZBR für den jeweiligen Bereich
Anhang 1) zum Geschäftsverteilungsplan
Zuständigkeitsrichtlinien
Anhang 2
Zeichnungsbefugnisse
Hinweis: Die Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
